Ablauf

Zunächst vereinbaren wir einen Termin für ein persönliches Erstgespräch. Dies kann per Email, Doctolib oder telefonisch geschehen. In diesem ersten Termin besprechen wir Ihr Anliegen und Ihre Erwartungen. Gleichzeitig erhalten Sie einen Einblick in meine Arbeitsweise und den möglichen Ablauf der Zusammenarbeit.

Entscheiden wir uns beide im Anschluss für eine gemeinsame Arbeit, beginnt die sogenannte Probatorik. Diese umfasst in der Regel vier Sitzungen und dient dazu, eine fundierte Diagnostik durchzuführen sowie eine individuelle Therapieplanung zu erstellen.

Darauf aufbauend startet die eigentliche Therapiephase. Die Dauer richtet sich nach Ihrer persönlichen Situation und Ihren Zielen. Eine Kurzzeittherapie umfasst meist etwa 24 Sitzungen, während eine Langzeittherapie in der Regel zwischen 45 und 60 Sitzungen dauert. Eine psychologische Beratung ist häufig auf wenige Termine begrenzt, kann bei Bedarf jedoch ebenfalls über einen längeren Zeitraum stattfinden.

Eine Sitzung dauert jeweils 50 Minuten und findet üblicherweise einmal pro Woche zu einem fest vereinbarten Termin statt.

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Kosten

Privatversicherte/Beihilfeberechtigte

Bei Vorliegen einer entsprechenden Indikation übernehmen private Krankenversicherungen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie häufig vollständig. Da sich Leistungen und Vertragsbedingungen jedoch je nach Anbieter und Tarif unterscheiden, sollten Sie sich frühzeitig bei Ihrer Versicherung informieren. Klären Sie dabei insbesondere, ob psychotherapeutische Leistungen Bestandteil Ihres Tarifs sind, in welchem Umfang eine Kostenübernahme erfolgt und welche Antrags- oder Nachweispflichten zu beachten sind.

Gesetzlich Versicherte

Ich bin als psychologische Psychotherapeutin approbiert und im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin eingetragen und somit zur Durchführung von Psychotherapie berechtigt. Meine Praxis wird jedoch als Privatpraxis geführt, weshalb eine unmittelbare Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen nicht möglich ist. Da Therapieplätze bei niedergelassenen Therapeut*innen mit Kassenzulassung häufig nur begrenzt verfügbar sind, besteht für gesetzlich Versicherte in bestimmten Fällen die Möglichkeit einer Behandlung über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren. Wenn Sie hierzu Fragen haben, informiere ich Sie gerne ausführlicher über die Voraussetzungen und den Ablauf.

Selbstzahler

Eine psychologische Beratung ist keine Kassenleistung, daher werden die anfallenden Kosten in der Regel nicht von Krankenversicherungen erstattet und sind privat zu tragen. In gewissen Situationen kann es zudem sinnvoll sein, auch eine Psychotherapie eigenständig zu finanzieren – etwa wenn im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Versicherung eine Gesundheitsprüfung vorgesehen ist. Eine selbstfinanzierte Behandlung bietet darüber hinaus den Vorteil, dass kein Antragsverfahren notwendig ist, der Beginn meist ohne Wartezeit erfolgen kann und keine Informationen an die Krankenkasse weitergegeben werden. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP). Kontaktieren sich mich gern bei Fragen.